Die geplanten Satzungsänderungen des VfR auf einen Blick

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Am Donnerstagabend (21.3., 20:15 Uhr) stimmen die Mitglieder des VfR 09 Meerholz über mehrere Satzungsänderungen ab. Was soll geändert werden und warum? Die Antworten gibt es hier: 1.) Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss der VfR bestimmten Datenschutzrichtlinien genügen. In der Satzung wird dazu eine Datenschutzklausel eingefügt, die auf eine vom Vorstand beschlossene und auf dieser Homepage abgedruckte Datenschutzrichtlinie verweist. Entsprechend wird ein neuer Paragraph 13 in die Satzung eingefügt. Alle Neuerungen sind im folgenden in blauer Schrift kenntlich gemacht. Der bisherige Paragraph 13 wird damit zum Paragraph 14 unserer Satzung:

  • 13 Datenschutz, Persönlichkeitsrecht (NEU in Satzung einfügen, Schlussbestimmungen wird zu §14)

 (1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Hessischen Fussball Verband (HFV) bzw. im Deutschen Fussball-Bund (DFB) und im Landessportbund ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG), personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern erhoben und verarbeitet.

 (2) Diese Erhebung und Verarbeitung ist in vom Vorstand aktuell gehaltenen Datenschutzrichtlinien geregelt und ersichtlich.

 (3) Die aktuellen Datenschutzrichtlinien sind sowohl beim Beisitzer IT, Datenschutz und Datensicherheit im DSGVO Ordner, auf der Vereinshomepage sowie im Aushang am Vereinsheim einzusehen.

2.) Damit der Verein künftig Mitglieder ausschließen kann, die sich weigern, für die Vereinsarbeit notwendige personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, wird im Paragraph 3 („Mitgliedschaft“) ein weiterer Spiegelstrich neu eingefügt:

  • 3 Mitgliedschaft (Ergänzung zu Punkt 5)

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat sowie sich vereinsschädigend verhalten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Mitglied
– Mitglieder des Vorstandes in der Öffentlichkeit beleidigt
– den Verein in der Öffentlichkeit massiv und in beleidigender Form kritisiert
– das Einverständnis der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogener Daten Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum entzieht. Hierdurch ist die Erfüllung der gemäß §2 dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben nach Artikel 6, Absatz 1 DSGVO nicht mehr möglich.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand gemäß §7 dieser Satzung mit einfacher Mehrheit. Ein Rechtsmittel gegen den Ausschließungsbeschluss ist nicht gestattet. Den Antrag auf Vereinsausschluss eines Mitglieds kann jedes Vereinsmitglied stellen.

Dem betroffenen Mitglied ist nach Eingang des Ausschließungsantrags beim Vorstand für einen Zeitraum von vier Wochen rechtliches Gehör zu gewähren. Während eines laufenden Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitglieds. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Teil des Vereinsvermögens.

3.) Nichts mit der DSGVO hat die letzte Satzungsänderung zu tun. Hier trägt der VfR 09 Meerholz lediglich der demographischen Veränderung Rechnung und verleiht seine Ehrennadeln erst nach einer längeren Vereinszugeörigkeit als zuvor. Der dafür maßgebliche Paragraph 5 wird wie folgt geändert:

  • 5 Ehrungen des Vereins

Der Verein kann auf Antrag des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters verdiente Mitglieder ehren.

Es werden die folgenden Ehrungen verliehen:
a) Vereinsehrennadel in Silber – nach 25 Mitgliedsjahren
b) Vereinsehrennadel in Gold – nach 45 Mitgliedsjahren
c) Ehrenurkunde mit Ernennung zum Ehrenmitglied
d) Ehrenurkunde mit Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
e) Ehrenurkunde für besondere sportliche Leistungen.
Der VfR hofft, dass diese Satzungsänderungen eine breite Mehrheit finden. Liegt diese vor, so wird die neue Satzung dem Amtsgericht zur Genehmigung vorgelegt. Mit dessen Zustimmung erhalten die Änderungen dann Wirksamkeit.

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